Seit 2009 regelt das Musiktherapiegesetz (MuthG) in Österreich die Definition, Ausbildung und Berufsausübung der Musiktherapie. Zur Berufsausübung sind seitdem nur noch qualifizierte Personen berechtigt, die als mitverantwortliche oder eigenverantwortliche MusiktherapeutInnen in die Musiktherapeutenliste des Bundesministeriums für Gesundheit eingetragen sind.

Mitverantwortliche MusiktherapeutInnen sind jene, die ein Bachelorstudium oder einen Lehrgang für Musiktherapie abgeschlossen haben und vom Bundesministerium anerkannt wurden. Es handelt sich dabei um fertig ausgebildete Therapeuten, die in allen Bereichen angestellt arbeiten dürfen. Für ihre Berufsausübung brauchen sie eine Anordnung von Ärzten, Psychologen, Psychotherapeuten oder eigenverantwortlichen Musiktherapeuten. Sie unterliegen einer Supervisionspflicht bei eigenverantwortlichen Musiktherapeuten und dürfen nur im Angestelltenverhältnis arbeiten (§ 8).

Eigenverantwortliche MusiktherapeutInnen haben ein Master- oder Diplomstudium abgeschlossen und sind ebenfalls vom Bundesministerium anerkannt worden. Sie brauchen zum Zweck der Behandlung akuter und chronischer Erkrankungen und der Rehabilitation eine Zuweisung von Ärzten, Psychologen oder Psychotherapeuten. Als eigenverantwortliche/r MusiktherapeutIn kann man Anordnungen an mitverantwortliche MusiktherapeutInnen geben und diese auch supervidieren. Erst mit der Eigenverantwortlichkeit dürfen MusiktherapeutInnen eine eigene Praxis eröffnen oder freiberuflich arbeiten (§ 7).

Die Zuordnung erfolgt nach jenen Ausbildungen in Österreich:

MusiktherapeutInnen, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben, brauchen für die Berufsberechtigung in Österreich eine Anrechnung und Gleichstellung mit den österreichischen Ausbildungen. Für die Anrechnung als mitverantwortliche MusiktherapeutIn ist die IMC Fachhochschule Krems verantwortlich, für die Anrechnung als eigenverantwortlicher MusiktherapeutIn die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte unseren Berufsverband.

Die Eintragung in die Musiktherapeutenliste erfolgt über das Bundesministerium für Gesundheit, das diese Liste auch führt. Darin finden Sie alle zur Berufsausübung berechtigten MusiktherapeutInnen Österreichs.